Mietkauf
Mietkauf ist wirtschaftlich und steuerlich betrachtet ein Kauf gegen Ratenzahlung. Der Mietkäufer ist – im Gegensatz zum Leasingnehmer – wirtschaftlicher Eigentümer des Wirtschaftsgutes. Dies führt in bilanzieller Hinsicht dazu, dass der gewerbliche Mietkäufer das Objekt zu aktivieren hat und entsprechende Abschreibungsmöglichkeiten nutzen kann.
Die Summe der Mietraten ist als Verbindlichkeit auszuweisen. Der Zinsanteil der monatlichen Mietraten kann – ähnlich der klassischen Finanzierung – als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Der komplette Anteil der Mehrwertsteuer ist mit der ersten Mietkaufrate zu zahlen. Anstelle des beim Leasing bekannten Restwertes spricht man beim Mietkauf von sogenannter Block- oder Schlussrate.
Das sind Ihre Vorteile:
- Wirtschaftlicher Eigentumserwerb durch Sie
- Bilanzierung in Ihrem Unternehmen mit Abschreibungen
- Auflösung von Rückstellungen
- Planbarkeit zum Ende der Laufzeit durch feste Blockrate oder durch automatischen Eigentumsübergang mit der letzten Mietkaufrate
- Förderung und Subventionen können eingebaut werden